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Swissmedic Nr.: 61441001
Index: 03.01.10

Pharmacode: 5138708
GTIN/EAN: 7680614410018
Markteintritt: 08.06.2011

Kategorie: C Rezeptfreie Abgabe nach Fachberatung, beschränkt auf Apotheken.


Bisolvon® Dextromethorphan (10 mg/5m)

Dextromethorphan (R05DA09)

200 ml

(0/5 , 2)

Um Bisolvon® Dextromethorphan (10 mg/5m) kaufen zu können, benötigen Sie zunächst ein Rezept. Bei Deindoktor.ch können Sie im Rahmen einer Online-Sprechstunde per Webcam, mit dem Artz Ihrer Wahl, ein elektronische Rezept erhalten.

Das mit DeinDoktor.ch erhaltene Rezept kann in einer der 1400 Schweizer Apotheken verwendet werden. Wir organisieren mit einer unserer Partner-Apotheken eine Sendung Ihres Bisolvon® Dextromethorphan (10 mg/5m)'s gegen Unterschrift (24h) oder dem Medikamenten-Taxi nach einer Online Sprechstunde, falls gewünscht.


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Bisolvon Dextromethorphan ist ein Arzneimittel zur symptomatischen Behandlung des trockenen Reizhustens.

Rauchen trägt zur Entstehung von Husten bei («Raucherhusten»). Sie können die Wirkung des Arzneimittels fördern, indem Sie auf das Rauchen verzichten. Bisolvon Dextromethorphan enthält keinen Zucker und ist daher auch für Diabetiker geeignet.

Sie dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen den Wirkstoff Dextromethorphanhydrobromid oder einen der sonstigen Bestandteile von Bisolvon Dextromethorphan sind, zu Arzneimittelmissbrauch oder ?abhängigkeit neigen, oder wenn Sie an Lungenbeschwerden wie Asthma bronchiale, chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung, Lungenentzündung, Atemhemmung oder unzureichender Atemtätigkeit (Ateminsuffizienz) leiden.

Bisolvon Dextromethorphan darf in der Stillzeit nicht eingenommen werden.

Kinder unter 6 Jahren dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.

Bisolvon Dextromethorphan darf während einer Therapie mit gewissen Arzneimitteln gegen Gemütsstörungen (MAO-Hemmer) nicht eingenommen werden, da es zu gefährlichen Nebenwirkungen kommen kann (Serotonin-Syndrom).

Bisolvon Dextromethorphan enthält Maltitol. Patienten und Patientinnen, welche eine seltene angeborene Krankheit des Zuckerstoffwechsels (so genannte Fruktose-Unverträglichkeit) aufweisen, sollten Bisolvon Dextromethorphan deshalb nicht einnehmen.

Bisolvon Dextromethorphan Hustensirup enthält das Konservierungsmittel Methyl-para-Hydroxybenzoat (E 218), das allergische Reaktionen, möglicherweise verzögert, auslösen kann.

Besondere Vorsicht bei der Einnahme/Anwendung von Bisolvon Dextromethorphan ist erforderlich, wenn Sie an einer eingeschränkten Leberfunktion leiden.

Bei Husten mit erheblicher Schleimbildung sollten Sie Bisolvon Dextromethorphan nur in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin unter besonderer Vorsicht einnehmen, weil unter diesen Umständen eine Unterdrückung des Hustens unerwünscht ist.

Chronischer Husten kann ein Frühsymptom eines Asthma bronchiale sein, daher ist Bisolvon Dextromethorphan zur Dämpfung dieses Hustens, insbesondere bei Kindern, nicht indiziert.

Bitte beachten Sie, dass Bisolvon Dextromethorphan zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit führen kann und nach längerem Gebrauch die Wirkung nachlassen kann (Toleranzentwicklung).

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen das Arzneimittel nur auf ärztliche Verordnung hin einnehmen.

Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge und Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen! Das gilt in verstärktem Masse bei gleichzeitigem Genuss alkoholischer Getränke.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch pflanzliche oder selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.

Bisolvon Dextromethorphan darf nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abschätzung durch den behandelnden Arzt und nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Untersuchungen zu einem Übergang von Dextromethorphan in die Muttermilch liegen nicht vor. Da eine atemdepressive Wirkung auf den Säugling nicht auszuschliessen ist, darf Bisolvon Dextromethorphan in der Stillzeit nicht angewendet werden.

Bisolvon Dextromethorphan sollte vorzugsweise nach dem Essen, die letzte Dosis vor dem Schlafengehen eingenommen werden.

Hustensirup:

Der Packung ist ein graduierter Messbecher beigelegt. Wenn vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verschrieben:

Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahre: 5?10 ml Hustensirup (entsprechend 10?20 mg Dextromethorphanhydrobromid) alle 4 Stunden oder 15 ml Hustensirup (entsprechend 30 mg Dextromethorphanhydrobromid) alle 6?8 Stunden. Die maximale Tagesgesamtdosis beträgt 60 ml Hustensirup (entsprechend 120 mg Dextromethorphanhydrobromid).

Kinder von 6?12 Jahren nur nach ärztlicher Verordnung: 2,5?5 ml Hustensirup (entsprechend 5?10 mg Dextromethorphanhydrobromid) alle 4 Stunden. Die maximale Tagesgesamtdosis beträgt 30 ml Hustensirup (entsprechend 60 mg Dextromethorphanhydrobromid).

Lutschpastillen:

Wenn vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verschrieben:

Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahre:

Bei Bedarf alle 4-6 Stunden langsam 1-3 Pastillen (entsprechend 10.5?31.5 mg Dextromethorphanhydrobromid) lutschen. Die maximale Tagesgesamtdosis beträgt 12 Lutschpastillen (entsprechend 126 mg Dextromethorphan­hydrobromid).

Kinder von 6?12 Jahren nur nach ärztlicher Verordnung: Bei Bedarf alle 4-6 Stunden langsam 1 Pastille (entsprechend 10.5 mg Dextromethorphanhydrobromid) lutschen. Die maximale Tagesgesamtdosis beträgt 6 Lutschpastillen (entsprechend 63 mg Dextromethorphan­hydrobromid).

Kinder unter 6 Jahre:

Bisolvon Dextromethorphan Hustensirup und Lutschpastillen dürfen bei Kindern unter 6 Jahren nicht angewendet werden.

Allgemeines

Nehmen Sie Bisolvon Dextromethorphan ohne ärztlichen Rat nicht länger als max. 4 Tage ein. Auch unter ärztlicher Verordnung sollte Bisolvon Dextromethorphan nicht länger als zwei bis drei Wochen eingenommen werden.

Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Häufig können leichte Müdigkeit, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen oder sonstige Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Sehr selten wurden Schläfrigkeit, Halluzinationen oder bei Missbrauch Entwicklung einer Abhängigkeit, sowie in Einzelfällen Überempfindlichkeitsreaktionen beobachtet. In Einzelfällen kann es zu bestimmten Herzrhythmusstörungen kommen. Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.

Bisolvon Dextromethorphan ist vor dem Zugriff von Kindern geschützt aufzubewahren.

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.

Bisolvon Dextromethorphan Hustensirup bei 15-30 °C lagern.

Bisolvon Dextromethorphan Lutschpastillen bei Raumtemperatur (15-25 °C) lagern.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

5 ml Hustensirup enthalten 10 mg des Wirkstoffes Dextromethorphanhydrobromid, das Konservierungsmittel Methylparahydroxybenzoat (E 218), den Süssstoff Saccharin, Aromen Aprikose und Vanille (enthält Vanillin und Ethylvanillin) sowie Hilfsstoffe.

1 Lutschpastille enthält 10,5 mg des Wirkstoffes Dextromethorphanhydrobromid (entspricht Dextromethorphan 7.7 mg), die Aromastoffe: Vanillin und andere, den Farbstoff Chinolingelb (E 104), die Süssstoffe Cyclamat und Saccharin, sowie weitere Hilfsstoffe.

61'441, 62'916 (Swissmedic)

In Apotheken ohne ärztliche Verschreibung.

Hustensirup: 200 ml.

Lutschpastillen: 20 Pastillen.

Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH, Basel.

Diese Packungsbeilage wurde im August 2013 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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